Adelstitel, hier: Landgrafen:

 

 
 

Landgraf (lat.: comes provincialis, comes patriae, comes terrae, comes magnus, comes provinciae, comes principalis, lantgravius) ist ein Fürstentitel und steht damit über dem Grafenstand. Anfänglich war er ein Amtstitel königlicher bzw. kaiserlicher Amtsträger, die ein Herrschaftsgebiet, ursprünglich innerhalb der Reichsgrenzen, unmittelbar vom deutschen König zum Lehen hatten, ohne dass die Vermittlung eines Herzogs, Bischofs oder Pfalzgrafen vorlag. Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Landgrafschaften waren politische Schöpfungen, um die Macht bestimmter Herzöge abzuschwächen.

 

 
  Die Erziehung adeliger Damen und die Aufgaben einer Edeldame  
            

Erziehung der adeligen Mädchen

Im Alter von sieben Jahren schickten adelige Eltern ihre Töchter in die Haushalte befreundeter Familien oder in die Familie des künftigen Ehemannes zur Ausbildung zur Edeldame.
Einige Mädchen wuchsen aber auch zu Hause auf und wurden von einem Lehrer (Magister) oder von einer Einsiedlerin unterrichtet.
Mädchen wurden nicht auf einen Beruf oder ein Amt vorbereitet, sondern auf ihre Rolle als Ehefrau. Sie lernten, sich schicklich zu verhalten und sich in ihren Mußestunden die Zeit zu vertreiben.

                 
  Die Erziehung im elterlichen Haushalt
 
Weiblicher Nachwuchs wurde in adeligen Familien meist gleich nach der Geburt in die Hände von Ammen gegeben, die das Kind stillten. Zur sonstigen Betreuung des Kindes gab es häufig zusätzliche Kinderfrauen. 
Die ersten sechs bis zehn Jahre wuchs ein Mädchen im Haushalt der Eltern auf, Mütter überwachten die religiöse Erziehung der Kinder und lehrten sie in der Volkssprache lesen, schreiben, dichten. Auch einfaches Rechnen, gesellschaftliche Umgangsformen, ein Instrument zu spielen, singen und komponieren gehörten dazu.
Des weiteren sollten die Mädchen sticken, weben und verzieren der Kleider übern. In erster Linie sollte aber Wert auf die Entwicklung ihrer Tugendhaftigkeit und die Beherrschung gängiger Anstandsregeln gelegt werden. 
Die Mädchen sollten die Gebote des Christentums befolgen und nach den Tugenden streben, die einer Edelfrau ziemten. Die Tugenden einer Edeldame sind: Frömmigkeit, Gehorsam, Ergebenheit, Keuschheit, Anmut, Lieblichkeit, Geduld und Selbstaufopferung. 
Das erste Gebot der Erziehung einer Adeligen lautete, dass die Mädchen einer strengen Beaufsichtigung unterworfen sein sollen, um ihre Jungfräulichkeit nicht zu gefährden. Am besten hielt man sie ständig im Haus; auf dem Weg zur Kirche sollte die Mutter die Tochter begleiten. Zu Hause mussten die Mädchen beschäftigt werden, sonst kämen sie auf schlimme Gedanken. Sie sollten arbeiten, beten und lernen. Arbeiten hieß: spinnen, weben und nähen.
 
 
  Die Ausbildung als Zofe

Solange für das adelige Mädchen keine passende Partie zum Heiraten gefunden war, lebte es entweder in der eigenen Familie oder als Hofdame, Edelmagd (später als Zofe oder Kammerjungfer bezeichnet) an einem anderen Hof.
Um Zofe zu werden, gab es gewisse Voraussetzungen, die ein Mädchen erfüllen musste. Eine Zofe hatte ihrer Herrin nicht nur treu ergeben zu sein, sondern sie musste auch bestimmte Qualitäten und Kenntnisse aufweisen können, um den Stand einer Zofe ausüben zu dürfen. Diese mussten die Mädchen vor ihrem Dienstantritt als Zofe, d. h. in der elterlichen Erziehung, erworben haben.Zu diesen Zugangsvoraussetzungen zählten Schönheit, Anmut und Geschmack in Bezug auf Kleidung und Schmuck, ein gewisses Unterhaltungstalent, sowie Witz, Verstand und Bildung, gutes Benehmen, ein würdiges Auftreten und Taktgefühl, als auch ein heiteres Wesen, geprägt von Sanftmut, Güte und Bescheidenheit, sollten die Tugenden einer Zofe ausmachen.

 

 
  Aufgaben der Zofe

Die Zofe muss höflich gegen jedermann und ehrerbietig gegen ihre Herrin sein, es mag da geschehen, was da will.Mit ganzem Herzen und ganzer Seele muss sie der Gräfin ergeben und zugetan sein. Die Zofe hat mit Sorgfalt ihre Tugend und Unerfahrenheit zu wahren und muss ihrer Herrin allzeit die Wahrheit sagen. Sie hat sicher in Moral- und Sittengebrauch zu sein. Die Zofe muss gegen ihre Gebieterin höflich, artig und ehrfurchtsvoll sein, nicht vorgreifend noch anmaßend, aber auch wissen, was sie selbst schuldig ist. Zurückhaltend, nicht viel sprechend, sich keine unpassende, ausgelassene Heiterkeit erlauben oder gedankenlose triviale (platte, abgedroschene) Bemerkungen, aber bemüht sein, wenn es der Augenblick verlangt, eine angenehme Konversation zu machen.Die Zofe hat ihrer Herrin bei der Morgentoilette zur Hand zu gehen und ihr beim Auswählen und Anlegen von Schmuck und Kleidern zu helfen. Ebenso ihr bei gegebenem Anlass die Schleppe zu tragen bzw. zu halten. Die Zofe hat ihrer Herrin das Gedeck aufzutischen, die Speisen aufzutragen, sie beim Essen zu bedienen und ihr beim Planen und Organisieren von Feierlichkeiten zur Hand zu gehen. Des weiteren soll die Zofe der Herrin beim Anfertigen von Kleidungsstücken oder Wandbehängen zur Hilfe sein.Die Zofe war die rechte Hand ihrer Herrin und fungierte oft als Vermittlerin oder Überbringerin von Botschaften, zum Teil erledigte sie auch diverse Einkäufe, die ihr aufgetragen wurden. Ihr wurde auch das Verhandeln mit Händlern und Kaufleuten erlaubt.Die Zofe war Gesellschafterin bei Spaziergängen, bei Ausritten und auf der Jagd, bei Besuchen von Festlichkeiten sowie auf Reisen. Ebenso hatte sie abends an der Tafel oder bei Festlichkeiten zur Unterhaltung beizutragen.Die Zofe ging der Herrin auch bei den Verwaltungstätigkeiten der Burg, der Führung der Haus- und Gutswirtschaft, dem Planen der Speisen, dem Überwachen der Vorratskammer und des Personals zur Hand.

 

 
  Aufgaben einer Edeldame

Eine wohlerzogene, junge Edeldame konnte außerdem reiten, Falken züchten und abrichten, Schach und andere Gesellschaftsspiele spielen, Geschichten erzählen, rezitieren, Rätsel stellen und lösen, singen und tanzen sowie ein Saiteninstrument spielen.Ebenso die Anwesenheit bei Ritterturnieren gehörten zu den Beschäftigungen der adeligen Frauen. Es war ihre Aufgabe, bei Hoffesten für die Unterhaltung und Friedfertigkeit zu sorgen.Ab und an war es der Zofe erlaubt, in der Begleitung ihrer Herrin und eines vertrauenswürdigen Ritters andere Burgen zu besuchen, um dort an Festen teilzunehmen oder um Verwandte zu besuchen.


Erziehung der adligen Jungen.....die Ausbildung vom Pagen zum Knappen

Im Alter von sieben Jahren hatten die adligen Knaben ihr Elternhaus zu verlassen und wurden als Pagen an einen fremden Hof geschickt. Dort wurde ihnen beigebracht, wie man mit Pferden und Falken umzugehen hatte, wie man mit dem Schwert, der Lanze und der Axt kämpfte, wie die Pirsch-, Hetz- und Vogeljagd ablief, wie das erlegte Wild fachgerecht ausgeweidet und zerlegt wurde, und welche Regeln man beim Schachspiel beherzigen mußte. Außerdem waren sie im Reiten, Springen, Schwimmen, Bogenschießen, Laufen, Ringen, Klettern und im Steinewerfen zu unterrichten.

Während sich der Burgherr oder ein erfahrener Waffenmeister um die militärische und sportliche Ausbildung ihres Schützlings kümmerten, übernahm häufig der Herr Kaplan die Aufgabe, den Knaben religiös zu schulen und ihm die richtigen Anstandsformen beizubringen wie: "liebe Gott aus ganzer Kraft", "gewöhne dich an Tugend", "bemühe dich um gutes Benehmen", "rede nicht bösartig", "sei brav und anständig", "danke dem, der aufrichtig zu dir spricht", "fürchte die Hölle", "folge der Lehre Gottes", "ehre Vater und Mutter" und "schütze die Armen".

Staete und Mâze waren die Zentralbegriffe des ritterlichen Tugendbuches. Staete bedeutete das Festhalten am Guten und Mâze das Gebot, in allen Dingen maßzuhalten und den richtigen Mittelweg zu gehen, also kein Fresser oder Säufer zu werden, nicht ausschweifend oder gewalttätig zu sein, nicht zu lügen, sich nicht geizig und "von schlechtem Lebenswandel" zu zeigen.

Mit 14 Jahren konnten die Pagen bei körperlicher Eignung zum Knappen ernannt werden. Wer sich dagegen in seiner ersten Ausbildungszeit als unsportlich erwiesen hatte, mußte nun die geistliche Laufbahn einschlagen.

Johannes Rothe schrieb um 1410 im „Ritterspiegel“:

"Zu einem vollkommenen Manne gehört, daß er wohl reiten kann, schnell auf- und absitzen, gut traben, rennen und wenden und daß er mit Verstand etwas von der Erde aufnehmen kann.

Zum zweiten gehört, daß er schwimmen kann und im Wasser tauchen und sich vom Bauch auf den Rücken wenden und krümmen kann.

Zum dritten gehört zu einem vollkommenen Mann, daß er mit Armbrust und Bogen umzugehen weiß. Das mag er bei Fürsten wohl nützen später.

Zum vierten muß er auf Leitern klettern können, das wird ihm wohl nützen im Kriege, auch ist es gut, an Seilen und Stangen klettern zu können.

Zum fünften muß er behende sein und wohl turnieren, streiten und recht und redlich stechen können.

Zum sechsten muß er bei Gefechten und Scharmützeln ringen können, auch soll er weiter springen können als andere und mit der Rechten ebenso gut fechten wie mit der Linken.

Zum siebten muß bei Tisch er sich gut benehmen können, tanzen und hofieren, auch soll er das Bredspiel (Schach) verstehen und alles, was ihn noch zieren mag." (in: Walter Hansen, ebenda, S. 37/38)

Zu den ritterlichen Übungen gehörte auch das Stechen der hölzernen Ritterattrappe, die mit Schild und Keule aussgestattet war. Wenn dem Knappen nicht gelang, sie von seinem herangaloppierenden Pferd aus umzustoßen, drehte sich die Attrappe und die Keule traf ihn mit voller Wucht.

Außerdem mußte der Knappe jede Fleischsorte bei Tisch in der richtigen Weise vorschneiden und Jagdhunde und Falken abrichten können. Er hatte dem Herrn am Abend beim Auskleiden zu helfen, dessen Haare zu kämmen und mußte mit der Pflege und Reparatur der Waffen vertraut sein, um die Rüstung seines Herrn in gutem Zustand halten, zerscheuerte Lederteile ersetzen und Rostflecken wegpolieren zu können. Im blutigen Scharmützel hatte er zudem stets in der Nähe seines Ritters zu bleiben. Schließlich war es seine Pflicht, seinen in Bedrängnis geratenen Herrn aus einem feindlichen Haufen herauszuhauen. 

 
 

 Aufgaben der Trockenamme und Gesellschafterin

Als Trockenamme – im Gegensatz zur Säugamme – wurden Kindermädchen und Pflegemütter benannt.
 
 

Quellenhinweis:

Kindheit im Mittelalter von Shulamith Shahar, 1990

Frauen im Mittelalter von C. H. Beck, 1999

Die Frau im Mittelalter von Erika Uitz, 2001

Maike Vogt-Lüerssen  "Alltag im Mittelalter", 2006
 
     
     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutzerklärung
Kostenlose Webseite von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!